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   BFH, 24.02.1989 - III R 1/87   

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https://dejure.org/1989,19205
BFH, 24.02.1989 - III R 1/87 (https://dejure.org/1989,19205)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1989 - III R 1/87 (https://dejure.org/1989,19205)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1989 - III R 1/87 (https://dejure.org/1989,19205)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1988 - III R 27/86

    Investitionszulage - Beschäftigungszulage - Konzernklausel -

    Auszug aus BFH, 24.02.1989 - III R 1/87
    Der Senat hat mit Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 27/86 (BFHE 155, 444 BStBl II 1989, 242) die Streitfrage dahin entschieden, daß im Rahmen der sog. Konzernklausel (§ 4 b Abs. 6 InvZulG 1982) die materielle Antragsberechtigung und das formelle Antragsrecht alternativ sowohl dem die Nutzung überlassenden als auch dem nutzenden Unternehmen zustehen.
  • BFH, 09.12.1988 - III R 32/87

    Investitionszulage - Konzernklausel - Nutzendes Unternehmen - Gleichlautende

    Auszug aus BFH, 24.02.1989 - III R 1/87
    In seinem weiteren Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 32/87 (BFHE 155, 447 BStBl II 1989, 245) hat der Senat außerdem entschieden, daß das FA durch die Zahlung der Zulage an das eine Unternehmen von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem anderen Unternehmen frei wird, falls beide Unternehmen für dieselben Investitionen gleichlautende Zulageanträge gestellt haben.
  • FG Schleswig-Holstein, 16.08.1984 - II 206/84
    Auszug aus BFH, 24.02.1989 - III R 1/87
    Insbesondere aufgrund dieser Gesetzesformulierung war in der Rechtsprechung der FG (vgl. z. B. Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 16. August 1984 II 206/84, Betriebs-Berater - BB - 1985, 254 einerseits, und Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. November 1985 II 202/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 356 anderseits) und in der Literatur streitig geworden, ob diese Vorschrift nur der Berechnung der gemeinsamen Bemesssungsgrundlage nach § 4 b Abs. 3 InvZulG 1982 dient, oder ob sie darüber hinaus auch einen Übergang der Zulageberechtigung und des Antragsrechts vom Investierenden auf das nutzende Unternehmen zum Inhalt hat.
  • FG Niedersachsen, 12.11.1985 - II 202/84
    Auszug aus BFH, 24.02.1989 - III R 1/87
    Insbesondere aufgrund dieser Gesetzesformulierung war in der Rechtsprechung der FG (vgl. z. B. Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 16. August 1984 II 206/84, Betriebs-Berater - BB - 1985, 254 einerseits, und Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. November 1985 II 202/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 356 anderseits) und in der Literatur streitig geworden, ob diese Vorschrift nur der Berechnung der gemeinsamen Bemesssungsgrundlage nach § 4 b Abs. 3 InvZulG 1982 dient, oder ob sie darüber hinaus auch einen Übergang der Zulageberechtigung und des Antragsrechts vom Investierenden auf das nutzende Unternehmen zum Inhalt hat.
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